Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Sonnenberg-Kreis e. V.


1. Der Sonnenberg-Kreis e. V. bietet Bildungsveranstaltungen für Erwachsene, Jugendliche, Familien, Organisationen und Betriebe an und führt sie allein oder in Kooperation mit Partnern durch.

2. Die Tagungen sind in der Regel für alle Menschen offen; es können jedoch im Interesse des angestrebten Tagungserfolges unter Beachtung der Nichtdiskriminierungsnormen spezifische Teilnahmevoraussetzungen vorgegeben werden, deren Nichterfüllung zur Nichtzulassung führen kann. Das Mitbringen von Tieren ist nicht erwünscht.

3. Zu den Tagungen sind grundsätzlich verbindliche Anmeldungen erforderlich. Sie können schriftlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail oder per Internet-Website erfolgen. Sie werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Teilnehmenden erhalten etwa vier bis sechs Wochen vor Tagungsbeginn eine schriftliche - in dringenden oder kurzfristigen Fällen auch mündliche - verbindliche Teilnahmebestätigung mit Angabe des zu entrichtenden Teilnahmebeitrags und der Vorauszahlungsmodalitäten . Damit gilt der Vertrag als abgeschlossen.

4. Der in der Programmbeschreibung genannte Teilnahmebeitrag (Tagungspreis) ist von den Teilnehmenden nach Eingang ihrer Teilnahmebestätigung mit Angabe der Tagungsnummer und des Tagungsdatums durch Überweisung auf eines der vom Sonnenberg-Kreis e. V. benannten Bankkonten zu entrichten.

5. Bei Reservierung von Einzelzimmern wird zusätzlich ein Zuschlag von 10,00 € (für Mitglieder des Sonnenberg-Kreis e. V. 5,00 €) pro Teilnehmer und Tag erhoben.

Sind in der Programmbeschreibung unterschiedliche Tagungspreise genannt, gilt der ermäßigte Preis nur für Schüler/innen, Student/innen, Auszubildende, Arbeitslose sowie Wehr- oder Zivildienstleistende. Für Kinder gilt die Altersstaffelung wie jeweils beschrieben.

6. Die mit der Teilnahmegebühr entgoltenen Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Programmbeschreibungen. Hinzu kommen in der Regel die Leistungen für Unterbringung und Verpflegung sowie bei Bedarf und vorheriger Anforderung die Kosten für den Bustransfer bei An- und Abreise vom bzw. zum Bahnhof Bad Harzburg.

7. Für den Fall einer Stornierung wird in der Teilnahmebestätigung der Termin benannt, bis zu dem ein kostenfreier Rücktritt (spätestens am 43. Tag - sechs Wochen - vor Tagungsbeginn) möglich ist. Bei einer späteren Stornierung - spätestens bis zum 22. Tag bzw. drei Wochen vor Tagungsbeginn - werden 50 % des in Rechnung gestellten Teilnahmebetrages fällig. Bei einem noch späteren Rücktritt oder bei Nichterscheinen zur Tagung sind 75 % des in Rechnung gestellten Teilnahmebeitrags zu leisten. Bei Teilnahmeverhinderungen können Ersatzteilnehmende benannt werden, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. In begründeten Fällen können gezahlte Tagungsbeiträge auch mit dem Beitrag für eine spätere Tagungsteilnahme verrechnet werden Ein nach Stornierung verbleibendes Guthaben wird unaufgefordert zurück überwiesen. Für Gruppenanmeldungen, z. B. im Jugendbereich, sowie für Gastbelegungen gelten gesonderte Rücktrittsbedingungen.

8. Die Teilnehmenden erklären sich bereit, sich in die vorgelegten standardisierten Teilnahmelisten mit den geforderten Angaben vollständig und richtig einzutragen und ihre Unterschrift zu leisten. Diese Listen sind erforderlich als Nachweis gegenüber den Zuschussgebern und Förderern. Fast jede angebotene Tagung wird durch öffentliche und/oder private Zuschussgeber gefördert.

9. Für Teilnehmende aus dem Ausland können abweichende Regelungen getroffen werden, insbesondere, wenn dies für ihre Teilnahme an Tagungen förderlich ist.