Allgemeine Geschäftsbedingungen des Sonnenberg-Kreis e.V.
Der Sonnenberg-Kreis e.V. bietet Bildungsveranstaltungen für Erwachsene, Jugendliche, Familien, Organisationen und Betriebe an, und führt sie allein oder in Kooperation mit Partnern durch.
Die Tagungen sind in der Regel für alle Menschen offen; es können jedoch im Interesse des angestrebten Tagungserfolges unter Beachtung der Nichtdiskriminierungsnormen spezifische Teilnahmevoraussetzungen vorgegeben werden, deren Nichterfüllung zur Nichtzulassung führen kann. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
Zu den Tagungen sind grundsätzlich verbindliche Anmeldungen erforderlich. Sie können schriftlich, telefonisch, per Fax, per Mail oder über unsere Website erfolgen. Sie werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Teilnehmenden erhalten eine verbindliche Teilnahmebestätigung mit Angabe des zu entrichtenden Tagungsbeitrages und der Zahlungsmodalitäten. Damit gilt der Vertrag als geschlossen.
Der in der Programmbeschreibung genannte Tagungsbeitrag ist von den Teilnehmenden nach Eingang ihrer Teilnahmebestätigung mit Angabe der Tagungsnummer und des Tagungsdatums durch unverzügliche Überweisung auf das angegebene Konto des Sonnenberg-Kreis e.V. zu entricht. Bei Gruppenbuchungen erfolgt die Rechnungslegung bei Tagungsende. Der Betrag ist nach Rechnungslegung sofort zur Zahlung fällig. Eine Anzahlung im Vorfeld der Tagung kann von Seiten des Sonnenberg-Kreis e.V. verlangt werden.
Sind in der Programmbeschreibung unterschiedliche Tagungspreise genannt, gilt der ermäßigte Preis nur für Schüler_innen, Student_innen, Auszubildende sowie Arbeitslose bei Einreichung eines entsprechenden Nachweise Für Kinder gilt die Altersstaffelung wie jeweils beschrieben.
Die im Tagungspreis enthaltenen Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Programmbeschreibungen. Nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen können nicht rückvergütet werden. Anpassungen der Kostenbeiträge an die Preisentwicklung behalten wir uns vor.
Eine kostenfreie Stornierung – sowie bei Gruppenbuchungen die Meldung zur Verringerung der gebuchten Teilnehmerzahl – ist bis sechs Wochen vor Tagungsbeginn möglich.Nach diesem Termin gilt folgende Staffelung der Stornierungskosten:
bis 4 Wochen vor Anreise: 25% des Tagungspreises
bis 2 Wochen vor Anreise: 50% des Tagungspreises
bis 1 Woche vor Anreise: 75% des Tagungspreises
danach werden in jedem Fall 100% des Tagungspreises fällig.
Bei Teilnahmeverhinderungen können Ersatzteilnehmende benannt werden, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Dem Gast bleibt weiterhin die Möglichkeit, dem Sonnenberg-Kreis e.V. nachzuweisen, dass der tatsächlich eingetretene Schaden geringer ist. Wir empfehlen deshalb unbedingt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Die Teilnehmenden tragen sich in die vorgelegten standardisierten Teilnahmelisten mit den geforderten Angaben vollständig und richtig ein und leisten ihre Unterschrift. Diese Listen sind als Nachweis gegenüber den Zuschussgebern und Förderern erforderlich. Fast jede angebotene Tagung wird durch öffentliche und/oder private Zuschussgeber gefördert.
Der Gast verpflichtet sich, das Objekt, deren Einrichtung und Zubehör sowie vorhandene Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich und mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Schäden am Objekt oder der Einrichtung/dem Zubehör sind sofort unseren Mitarbeitern vor Ort zu melden. Selbst verursachte Schäden müssen ersetzt werden. Sofern Sie über keine Private Haftpflicht verfügen, empfehlen wir den Abschluss einer Reisehaftpflicht.
Vergessene oder verlorene Gegenstände werden ab Zeitpunkt des Fundes für einen Zeitraum von 6 Monaten aufbewahrt. Begehrt der Gast nicht innerhalb dieses Zeitraumes die Zusendung auf eigene Kosten oder die Abholung der vergessenen/verlorenen Sache, so gilt das Fundstück als preisgegeben und wird einer Verwertung durch den Sonnenberg-Kreis e.V. zugeführt. Etwaige Schadensersatzansprüche des Gastes werden nach Ablauf des oben angeführten Zeitraumes ausgeschlossen.
Der Sonnenberg-Kreis e.V. kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten. Wichtige Gründe sind z.B. höhere Gewalt, Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl, Beeinträchtigungen der Sicherheit und/oder Gesundheit der Gäste während der Tagung oder Krankheit von nicht ersetzbarem Personal. Schadensersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Form.