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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Sonnenberg-Kreis e.V.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Das internationale Haus Sonnenberg, Gesellschaft zur Förderung internationaler Zusammenarbeit e. V. (Sonnenberg-Kreis e.V.) bietet Bildungsveranstaltungen für Erwachsene, Jugendliche, Familien, Institutionen, Interessengruppen und Betriebe an und führt sie allein oder in Kooperation mit Partnern durch. 

 

2. Die Tagungen sind in der Regel für alle Menschen offen; es können jedoch im Interesse des angestrebten Tagungserfolges unter Beachtung der Nichtdiskriminierungsnormen spezifische Teilnahmevoraussetzungen vorgegeben werden, deren Nichterfüllung zur Nichtzulassung führen kann. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. 

 

3. Der Sonnenberg-Kreis e.V. kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten, z.B. höhere Gewalt, Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl, Beeinträchtigungen der Sicherheit und/oder Gesundheit der Gäste während der Tagung oder Krankheit von nicht ersetzbarem Personal. Schadensersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen. 

 

4. Zu den Tagungen sind grundsätzlich verbindliche Anmeldungen erforderlich. Sie können schriftlich, per Mail oder über unsere Website erfolgen und werden in der Reihenfolge ihrer Anmeldung berücksichtigt, soweit nicht wirtschaftliche Gründe oder Gründe, die sich aus der Satzung des Sonnenberg-Kreis e.V. ergeben, eine andere Priorisierung erfordern. Die Teilnehmenden erhalten eine automatisierte Eingangsbestätigung. Sowie die erforderliche Teilnehmer:innenzahl erreicht ist, versenden wir eine Rechnung über den Tagungsbeitrag. Damit gilt der Vertrag als geschlossen. Der Tagungsbeitrag ist nach Rechnungseingang durch Überweisung auf das angegebene Konto des Sonnenberg-Kreis e.V. zu entrichten. 

 

5. Bei Gruppenbuchungen erfolgt die Rechnungslegung bei Tagungsende und ist innerhalb von 5 Tagen zur Zahlung fällig. Eine Anzahlung im Vorfeld der Tagung kann von Seiten des Sonnenberg-Kreis e.V. vereinbart werden. 

 

6. Die im Tagungspreis enthaltenen Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Programmbeschreibungen. Gebuchte, aber nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen können nicht rückvergütet werden. Anpassungen der Kostenbeiträge an die Preisentwicklung behalten wir uns vor. 

 

7. Eine kostenfreie Stornierung – sowie bei Gruppenbuchungen die Meldung zur Verringerung der gebuchten Teilnehmerzahl – ist bis sechs Wochen vor Tagungsbeginn möglich. 

Nach diesem Zeitraum gilt folgende Staffelung der Stornierungskosten: 

 

Innerhalb von 4 Wochen  vor Anreise 20% des Tagungspreises 

bis 2 Wochen vor Anreise: 50% des Tagungspreises 

bis 1 Woche vor Anreise: 75% des Tagungspreises danach werden in jedem Fall 100% des vereinbarten Tagungspreises fällig. 

Bei Teilnahmeverhinderungen können Ersatzteilnehmende benannt werden, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Wir empfehlen bei Unsicherheiten bezüglich der Teilnahme den Abschluss einer Seminar- oder Reiserücktrittsversicherung. 

 

8. Die Teilnehmenden tragen sich in die bei den Veranstaltungen vorgelegten Teilnahmelisten mit den geforderten Angaben vollständig und richtig ein und leisten ihre Unterschrift. Diese Listen sind als Nachweis gegenüber den Zuschussgebern und Förderern erforderlich. 

 

9. Gäste und Teilnehmende verpflichten sich, das Objekt, die Einrichtung und das Zubehör pfleglich und mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Hinwiese auf Mängel oder vorgefundene Beschädigungen sind unseren Mitarbeiter:innern zu melden. Für fahrlässige oder grob fahrlässige Schäden haften die Verursacher. 

 

10. Vergessene oder verlorene Gegenstände werden ab dem Zeitpunkt des Fundes für einen Zeitraum von 6 Monaten aufbewahrt. Wird der vergessene oder verlorene Gegenstand nicht innerhalb dieses Zeitraums durch Zusendung auf eigene Kosten oder Abholung zurückgefordert, so gilt das Fundstück als preisgegeben und kann einer Verwertung durch den Sonnenberg-Kreis e.V. zugeführt werden. Etwaige Schadensersatzansprüche des Gastes werden nach Ablauf des oben angeführten Zeitraumes ausgeschlossen. 

 

11. Veränderungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Form. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Es ist dann diejenige Regelung zu vereinbaren, die dem praktisch und wirtschaftlich Gewollten entspricht. 

 

St. Andreasberg, 28.09.2023 Tilman Zschiesche, Geschäftsführer.