Allgemeine Geschäftsbedingungen des Sonnenberg-Kreis e.V.
Der Sonnenberg-Kreis e.V. bietet Bildungsveranstaltungen für Erwachsene, Jugendliche, Familien, Organisationen und Betriebe an, und führt sie allein oder in Kooperation mit Partnern durch.
Die Tagungen sind in der Regel für alle Menschen offen; es können jedoch im Interesse des angestrebten Tagungserfolges unter Beachtung der Nichtdiskriminierungsnormen spezifische Teilnahmevoraussetzungen vorgegeben werden, deren Nichterfüllung zur Nichtzulassung führen kann. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
Zu den Tagungen sind grundsätzlich verbindliche Anmeldungen erforderlich. Sie können schriftlich, telefonisch, per Fax, per Mail oder über unsere Website erfolgen. Sie werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Teilnehmenden erhalten etwa vier bis sechs Wochen vor Tagungsbeginn eine schriftliche – in dringenden oder kurzfristigen Fällen auch mündliche – verbindliche Teilnahmebestätigungen mit Angabe des zu entrichtenden Teilnahmebetrags und der Zahlungsmodalitäten. Damit gilt der Vertrag als abgeschlossen.
Der in der Programmbeschreibung genannte Teilnahmebeitrag (Tagungspreis) ist von den Teilnehmenden nach Eingang ihrer Teilnahmebestätigung mit Angabe der Tagungsnummer und des Tagungsdatums durch unverzügliche Überweisung auf das angegebene Konto des Sonnenberg-Kreis e.V. zu entrichten.
Bei Reservierungen von Einzelzimmern wird zusätzlich ein Zuschlag von 10,- € pro Teilnehmer und Tag erhoben. Sind in der Programmbeschreibung unterschiedliche Tagungspreise genannt, gilt der ermäßigte Preis nur für Schüler_innen, Student_innen, Auszubildende sowie Arbeitslose bei Einreichung eines entsprechenden Nachweises. Für Kinder gilt die Altersstaffelung wie jeweils beschrieben.
Die in der Teilnahmegebühr enthaltenen Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Programmbeschreibungen. Nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen können nicht rückvergütet werden. Anpassungen der Kostenbeiträge an die Preisentwicklung behalten wir uns vor. Bettwäsche und Handtücher werden gestellt.
Eine kostenfreie Stornierung ist bis sechs Wochen vor Tagungsbeginn bzw. drei Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung möglich. Bei einem Rücktritt bis eine Woche vor Tagungsbeginn sind 75% des in Rechnung gestellten Teilnahmebetrags zu leisten. Bei Stornierungen, die später erfolgen, oder Nicht-Erscheinen wird der gesamte Teilnahmebeitrag fällig. Bei Teilnahmeverhinderungen können Ersatzteilnehmende benannt werden, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Für Gruppenanmeldungen z.B. im Jugendbereich, sowie für Gastbelegungen gelten gesonderte Rücktrittsbedingungen.
Die Teilnehmenden tragen sich in die vorgelegten standardisierten Teilnahmelisten mit den geforderten Angaben vollständig und richtig ein und leisten ihre Unterschrift. Diese Listen sind als Nachweis gegenüber den Zuschussgebern und Förderern erforderlich. Fast jede angebotene Tagung wird durch öffentliche und/oder private Zuschussgeber gefördert.
Für Teilnehmende aus dem Ausland können abweichende Regelungen getroffen werden.
- Vergessene oder verlorene Gegenstände werden ab Zeitpunkt des Fundes für einen Zeitraum von 6 Monaten aufbewahrt. Begehrt der Gast nicht innerhalb dieses Zeitraumes die Zusendung auf eigene Kosten oder die Abholung der vergessenen/verlorenen Sache, so gilt das Fundstück als preisgegeben und wird einer Verwertung durch das IHS zugeführt. Etwaige Schadensersatzansprüche des Gastes werden nach Ablauf des oben angeführten Zeitraumes ausgeschlossen